1. Domain eintragen
Du gibst deine Website-Adresse und E-Mail an. Mehr nicht. Kein Passwort, kein Zugang zu deiner Website nötig.
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Unser Team prüft deine Seite manuell auf BFSG-Konformität nach WCAG 2.1 AA — kein automatisierter Scan-Report.
Du erhältst einen detaillierten Bericht plus Checkliste der offenen Punkte — direkt per E-Mail, als PDF.
§ 36 BFSG ermöglicht Marktüberwachungsbehörden, bei nachgewiesenen Verstößen empfindliche Geldbußen zu verhängen.
Wettbewerber und Verbände können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß werten und kostenpflichtig abmahnen.
Marktüberwachungsbehörden führen eigenständige Prüfungen durch — nicht nur auf Beschwerde. Das Risiko steigt monatlich.
Viele Websites sind noch nicht BFSG-konform. Der Druck wächst: Verbände sensibilisieren Verbraucher, Behörden richten Prüf-Stellen ein, erste Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.
Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten (B2C) — und dabei bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
| Betroffen | Nicht oder bedingt betroffen |
|---|---|
| Online-Shops (B2C) | Reine B2B-Angebote |
| Banking & Finanzdienstleistungen | Kleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. €) |
| E-Books & digitale Medien | Reine Info-Websites ohne Transaktion |
| Personenbeförderung | Öffentliche Stellen (BITV 2.0 statt BFSG) |
| Telekommunikationsdienste |
Unsicher? Genau dafür gibt es den Check.
Kontraste, Alt-Texte, Bildunterschriften, Untertitel für Videos und Audiodeskriptionen.
Tastaturnavigation, sichtbare Fokus-Indikatoren, Zeitlimits, Skip-Links und ausreichend große Touch-Targets.
Sprache, Lesbarkeit, konsistente Navigation, aussagekräftige Fehlermeldungen und Formular-Labels.
Screenreader-Kompatibilität, ARIA-Labels, valides HTML und Kompatibilität mit assistiven Technologien.
Geprüft nach WCAG 2.1 Level AA — dem Standard, den das BFSG vorschreibt.
Kein generischer Scan-Export. Wir prüfen manuell und liefern dir ein Dokument, mit dem du sofort weiterarbeiten kannst.
Ich bin Burak Terzi, seit 12 Jahren Webdesigner. Mein Team und ich prüfen jede Seite manuell — keine automatisierten Tool-Reports, die dir nur die Hälfte des Problems zeigen.
Wenn dir klar ist, dass du Handlungsbedarf hast und du direkt eine Lösung suchst — ich übernehme die komplette BFSG-konforme Überarbeitung deiner Website. Festpreis, klare Timeline.
Du willst tiefer einsteigen, bevor du den Check machst? Hier findest du die wichtigsten Hintergründe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch.
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) — einer EU-Richtlinie, die digitale Barrierefreiheit europaweit verbindlich macht. Ziel: Produkte und Dienstleistungen sollen für alle Menschen zugänglich sein, unabhängig von Einschränkungen.
Der Stichtag war der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum gilt das Gesetz für alle relevanten Unternehmen — ohne pauschale Übergangsfristen für bestehende Angebote. Wer seitdem nicht konform ist, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Das BFSG betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (§ 13 BGB) anbieten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz. Reine B2B-Anbieter sind ebenfalls ausgenommen.
Das Gesetz zielt auf digitale Teilhabe: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Dazu kommt eine zunehmend ältere Bevölkerung, die von barrierefrei gestalteten Websites profitiert. Barrierefreiheit ist also nicht nur Pflicht — sie ist auch Marktchance.
| Merkmal | BFSG | BITV 2.0 |
|---|---|---|
| Wer ist betroffen? | Private Wirtschaft (B2C) | Öffentliche Stellen |
| Seit wann? | 28. Juni 2025 | Bereits in Kraft |
| Gebärdensprache? | Nicht verpflichtend | Verpflichtend |
| Leichte Sprache? | Nicht verpflichtend | Verpflichtend |
| Technischer Standard | WCAG 2.1 AA | WCAG 2.1 AA |
Kurz gesagt: Die BITV 2.0 gilt für Behörden und öffentliche Stellen — und ist strenger. Das BFSG richtet sich an private Unternehmen mit B2C-Angeboten und setzt denselben technischen Standard (WCAG 2.1 AA) an, verzichtet aber auf zusätzliche Anforderungen wie Gebärdensprache oder Leichte Sprache.
Im BFSG ist Gebärdensprache freiwillig — in der BITV Pflicht für öffentliche Stellen. Für dich bedeutet das: Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Dennoch erreichst du mit DGS-Videos eine Zielgruppe, die schriftliche Sprache oft als Zweitsprache empfindet. Ein klarer Mehrwert, kein Muss.
Auch Leichte Sprache ist im BFSG nicht verpflichtend. Sinnvoll ist sie trotzdem — für Menschen mit kognitiven Einschränkungen, aber auch für alle anderen. Kurze Sätze, klare Struktur und einfache Worte helfen jedem.
ChatGPT, Gemini und ähnliche Tools können helfen, Alt-Texte zu generieren oder Texte in Leichte Sprache zu übersetzen. Sie ersetzen aber keine manuelle Prüfung. KI-generierte Alt-Texte sind oft zu generisch und verfehlen den inhaltlichen Kontext — was wiederum zu WCAG-Verstößen führt.
Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es vereinzelt Förderprogramme für Digitalisierungsmaßnahmen, unter die auch Barrierefreiheit fallen kann. Das BFSG selbst regelt das nicht — aber ein Blick auf go-digital oder regionale Förderprogramme lohnt sich.
Ja, vollständig. Du trägst deine Domain und E-Mail ein — wir prüfen manuell und schicken dir den Bericht ohne Kosten und ohne Hintergedanken. Kein Abo, keine versteckten Gebühren.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang deiner Anfrage. Bei sehr großen Websites oder komplexen Webanwendungen kann es bis zu 48 Stunden dauern — du wirst vorab per E-Mail informiert.
Das hängt vom Umfang der nötigen Anpassungen ab. Nach Erhalt des Berichts kannst du ein unverbindliches Angebot für die BFSG-konforme Überarbeitung anfragen. Festpreis und klare Timeline sind Standard — keine bösen Überraschungen.
Trag für jede Domain eine separate Anfrage ein. Jede wird einzeln geprüft und bekommt ihren eigenen Bericht. Wenn du mehrere Domains gleichzeitig prüfen lassen willst, schreib uns kurz an — wir finden eine Lösung.
Nein. Unser Bericht ist eine fachkundige Experteneinschätzung — er ersetzt keine Rechtsberatung. Er zeigt dir genau, wo Handlungsbedarf besteht. Für rechtliche Verbindlichkeit wende dich an einen spezialisierten Anwalt.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind vom BFSG ausgenommen. Wenn du unsicher bist, ob du darunter fällst, lohnt sich trotzdem ein Check — zur eigenen Sicherheit und als Qualitätsmerkmal.
Wir speichern deine E-Mail-Adresse und die geprüfte Domain — ausschließlich um dir den Bericht zu schicken. Keine Datenweitergabe an Dritte. Alle Details findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Automatisierte Tools wie WAVE oder Lighthouse erkennen nur etwa 30–40 % der WCAG-Anforderungen. Sie sehen kein fehlendes Fokus-Management, keine logisch falsche Lesereihenfolge und keine sinnlosen Alt-Texte. Wir prüfen manuell und finden auch das, was kein Tool findet.
Ja. Das BFSG gilt unabhängig davon, wann deine Website erstellt wurde. Der Stichtag 28. Juni 2025 betrifft alle bestehenden und neuen Angebote. Es gibt keine „Bestandsschutz"-Regelung für ältere Websites.
Die Barrierefreiheitserklärung (auch „Accessibility Statement") muss gut auffindbar sein — typischerweise im Footer, neben Impressum und Datenschutz. Sie dokumentiert, welche WCAG-Kriterien erfüllt sind, wo noch Lücken bestehen und wie Nutzer Probleme melden können.
Die Marktüberwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer sind zuständig. Sie können auf Beschwerde hin aktiv werden — oder auch anlasslos Prüfungen durchführen. Zusätzlich haben Wettbewerber und Verbraucherverbände Abmahnrechte nach dem UWG.
Bei bestimmten Produktkategorien und ab einer bestimmten Unternehmensgröße sieht das BFSG vor, dass ein Bevollmächtigter benannt werden muss. Ob das für dich zutrifft, klärt ein spezialisierter Anwalt. Im Zweifel: erst den Check machen, dann weiterplanen.
24 Stunden später weißt du genau, wo du stehst.
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Nach Prüfung deiner Angaben melden wir uns mit einem konkreten, unverbindlichen Angebot bei dir.